1.     Vorwort

SomnoMed ist ein privatwirtschaftlicher, neutraler, international tätiger Medizinprodukte Hersteller. Ihre Leistung wird weltweit behördlich überwacht und durch internationale Zertifizierungsorganisationen zertifiziert. Dies verpflichtet SomnoMed den zuständigen Behörden für die Kontrollen in ihrer Geschäftstätigkeit den Zugang zu gestalten und ihre Arbeitsweise an anerkannte Regelwerke und Normforderungen auszurichten. Wo solche Regelwerke oder Norm fehlen, definiert SomnoMed ihre eigenen Leitlinien.

2.     Vertragsparteien

Vertragsparteien sind Kunde (Stellvertretend für Distributor, Krankenkasse, Zahnarzt) und die Geschäftsstelle von SomnoMed, die den Vertrag unterzeichnet hat.

3.     Vertragsgrundlage

Ein Vertrag (Stellvertretend für Distributionsvertrag, Lab Sheet, Lizenzvertrag, Auftrag, Formular) mit SomnoMed beruht angegebenen Informationen.Mit Eingang des vollständig ausgefüllten Formulars bei SomnoMed gilt der Vertrag über den Kauf der Vertragsware zwischen den Vertragsparteien als zustande gekommen.

4.     Verpflichtungen

Verpflichtungen von SomnoMed SomnoMed verpflichtet sich:

    • den Vertrag gemäss den definierten Richtlinien, zu vollziehen und den Kunden darüber zu informieren
    • den Weisungen seitens der beteiligten Überwachungsbehörden beim Vollzug des Vertrags unbedingt Folge zu leisten und den Kunden darüber zu informieren
    • den Vertrag fair zu vollziehen und Sachverhalte objektiv – auf Wunsch in Abstimmung mit dem Kunden – zu berichten
    • die von Kunde erhaltenen Unterlagen, Daten, Dokumente, Aufzeichnungen zu schützen und vertraulich zu behandeln.

 

Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, soweit es mit dem Vertrag oder dessen Vollzug in Zusammenhang steht – auch wenn dies zusätzliche Kosten zur Folge haben sollte dazu:

    • die Vertragsgrundlage zu prüfen und SomnoMed auf Bedingungen aufmerksam zu machen, die diese in Frage stellen
    • den Auflagen von SomnoMed im Rahmen des Vertragsvollzugs nachzukommen
    • zum Vertragsvollzug nötige Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen
    • Aufzeichnungen über Reklamationen und Produktmängel zu führen und SomnoMed darüber angemessen zu informieren
  • die Unterlagen, die er von SomnoMed erhalten hat, vertraulich zu behandeln und zu schützen.

5.     Lieferung/ Lieferzeit/ Lieferkosten/ Zoll

  • Ereignisse höherer Gewalt sowie von SomnoMed nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Liefer-, Betriebs- und Verkehrsstörungen befreien SomnoMed im Umfang ihrer Auswirkungen und ihrer Dauer von der Verpflichtung zur Lieferung. Überschreiten Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder infolge von SomnoMed nicht zu vertretender Gründe für eine der Vertragsparteien das zumutbare Maß, so kann diese ganz oder teilweise schriftlich von dem Vertrag zurücktreten; ein solches Rücktrittsrecht besteht auf jeden Fall bei Lieferverzögerungen von mehr als 6 Monaten.
  • Eine Lieferfrist bedarf der Klärung. Sie gilt stets erst nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten. Sofern für die Herstellung des Werkes eine Mitwirkungshandlung des Kunden erforderlich ist, so beginnt die Lieferfrist erst mit der vollständigen Ausführung dieser Handlung durch den Kunden. Um verbindliche Liefertermine handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin schriftlich gegenüber dem Kunden als verbindlich bestätigt worden ist.
  • Bei Überschreiten einer verbindlichen Lieferfrist hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in der Regel 4 Wochen nicht unterschreiten darf.
    • Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, ist SomnoMed berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder nach erfolglosem Setzen einer Nachfrist zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten, ohne zum Ersatz eines etwa entstandenen Schadens verpflichtet zu sein.
    • SomnoMed kann eine Lieferung nachträglich unter Bestimmung einer angemessenen Frist von Vorkasse oder Sicherheitsleistung abhängig machen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass unser Zahlungsanspruch gefährdet ist.
    • Verlangt SomnoMed Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund –, so beträgt dieser 20 % des Kaufpreises (ausschließlich der Umsatzsteuer); hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Wir sind berechtigt, einen höheren Schadensbetrag nachzuweisen und diesen geltend zu machen. Auf der anderen Seite ist der Kunde berechtigt, SomnoMed nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
    • Die Frachtkosten sind von SomnoMed zu tragen.
    • Alle Zollformalitäten werden von SomnoMed geregelt. Der Kunde ist verpflichtet bei der Erfüllung der Zollformalitäten mitzuwirken, sofern sein Mitwirken deren Erledigung beschleunigt oder vereinfacht.

 

6.     Gesetzliche Gewährleistung/ Reparaturen

Der Kunde hat das Produkt sofort nach Empfang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.Während der im Land des Endverbrauchers für Sachmängel geltenden Gewährleistungsdauer übernimmt SomnoMed die Gewährleistung für Sachmängel (nicht aber für Beschädigungen der Vertragsware durch den Endverbraucher). Die von SomnoMed übernommene Gewährleistung ist in User Guide, welcher der Vertragsware beigefügt wird, im Detail umschrieben.SomnoMed beauftragt die Vertragslabor mit der Vornahme von aufgrund der Gewährleistungspflicht zu behebende Mängeln (Reparatur). Können Mängel nicht nachgebessert werden oder ist eine Nachbesserung unverhältnismässig, entscheidet SomnoMed über den Ersatz der mangelhaften Vertragsware.Reparaturen ausserhalb der gesetzlichen Gewährleistung oder Reparaturen, welche aufgrund von Einwirkungen des Endverbrauchers oder Dritten notwendig werden, sind Sache des Kunden. SomnoMed entscheidet frei, ob SomnoMed aus Kulanz Reparaturkosten ganz oder teilweise übernimmt. Ein Anspruch des Kunden gegenüber SomnoMed auf Kostenübernahme besteht nicht.

7.     Zahlungsmodalitäten

SomnoMed stellt für die bestellte Vertragsware eine Rechnung aus. Die Rechnung ist vom Vertragspartner ohne jeglichen Abzug innerhalb von 30 Tagen zur Bezahlung fällig.

8.     Anwendbares Recht/ Gerichtsstand

Ein Vertrag und alle eventuell daraus entstehenden Streitigkeiten sind ausschliesslich nach schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrechts) zu beurteilen. Der ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Zug, Schweiz. Dies gilt auch für ausländische Vertragsabschlüsse.

9.      Schlussbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags. Die Parteien bestätigen durch ihre Unterschrift auf dem Vertrag gelesen und verstanden zu haben. Sie erklären sich mit dem Inhalt der AGB ausdrücklich einverstanden.Sofern für ausländische Kunden das vorliegende Dokument auch in lokalen Sprachen erstellt wird, gilt bei verschiedenen Deutungsmöglichkeiten und Übersetzungsfehlern stets die deutsche Version.SomnoMed ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Allgemeine Vertragsbedingungen werden den Kunden in Papierform als Vertragsbeilage oder elektronisch zum Herunterladen von der Homepage www.somnomed.eu zur Verfügung gestellt.